Verbraucherzentrale: Rock-am-Ring-Besucher können Geld zurückverlangen


In einer Mitteilung erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, wie und in welchem Umfang der Kartenpreis für das „Rock am Ring“-Festival zurückverlangt werden kann.

Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 6. Juni mitgeteilt hat, ist es auch bei einem Festivalabbruch wegen „höherer Gewalt“ möglich, dass Besucher einen Teil des Eintrittspreises erfolgreich zurückverlangen können. Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt auf der verbandseigenen Webseite: „Wer Teile des Eintrittspreise trotz der schrecklichen Geschehnisse zurückfordern möchte, sollte sich schriftlich und mit einer Kopie des Tickets an den Veranstalter wenden. Sollte sich herausstellen, dass zum Beispiel die Hälfte der Konzerte nicht stattfinden konnte, dann liegt der erstattungsfähige Betrag unserer Auffassung nach bei etwa 50 Prozent des Eintrittspreises.“ Nach seinen Angaben gilt das auch, wenn einzelne Bands aufgrund eines Unwetters nicht spielen können und somit ein Teil der Veranstaltung wegen höherer Gewalt ausfällt. Die Forderung solle direkt an die Veranstalter gerichtet werden.

Bei Rock am Ring sollten ursprünglich 85 Bands spielen. Tatsächlich standen aufgrund der Unterbrechungen und des Festival-Abbruchs 46 Acts auf den Bühnen. Die Besucher könnten demnach also rund 90,- Euro zurückverlangen.

Eine andere Auffassung vertritt der Veranstalter Marek Lieberberg. Auf die Frage von RP Online, ob Besucher eine Chance auf Entschädigung hätten, sagte der Rock-am-Ring-Macher: „Im Moment sehe ich das nicht. Wir haben alles Menschenmögliche getan, um einen reibungslosen Ablauf von Rock am Ring zu gewährleisten.“