In einer Mitteilung erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, wie und in welchem Umfang der Kartenpreis für das „Rock am Ring“-Festival zurückverlangt werden kann.
„Wir hätten die Besucher bei einer konkreten Gefährdung auffordern können, sich in die Autos zu setzen, und das Programm fortgesetzt, wenn die Gefahr vorüber ist.“
Wegen des Unwetters über dem Festivalgelände bei Rock am Ring musste das Konzert von Tenacious D verschoben werden. Angeblich gab es Verletzte im Publikum.