Sieg für Michael Jacksons Nachlass im Millionenstreit gegen Mutter


Ein Berufungsgericht entschied zugunsten von Michael Jacksons Nachlassverwaltern im 600-Millionen-US-Dollar-Streit mit Katherine Jackson.

In einem Rechtsstreit haben die Nachlassverwalter von Michael Jackson vor einem Berufungsgericht in Kalifornien einen bedeutenden Sieg errungen. Die Klage von Mutter Katherine Jackson wurde abgewiesen und damit bestätigt, dass sie keine rechtliche Grundlage hatte, einen 600-Millionen-US-Dollar-Katalog-Deal mit Sony anzufechten. Dieses Urteil stützt eine frühere Entscheidung eines niedrigeren Gerichts.

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In der 19-seitigen Stellungnahme des Gerichts wurde das geheime Sony-Geschäft aus dem Jahr 2022 als ein „Joint Venture“ beschrieben. Dieser Deal durfte von den Testamentsvollstreckern des Nachlasses, John Branca und John McClain, im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten während der Nachlassabwicklung abgeschlossen werden. Der Deal, der zunächst von „Billboard“ und später von „Rolling Stone“ US bestätigt wurde, beinhaltete die Übertragung eines erheblichen Teils der Vermögenswerte des Nachlasses. Das Vermögen wurde in ein „Joint Venture“ zwischen dem Nachlass und Sony eingebracht.

Ein Geschäft gegen seinen letzten Willen?

Katherine Jackson sprach sich gegen den Deal aus und argumentierte, dass er nicht dem Willen ihres Sohnes entsprechen würde. Michael Jacksons Testament legte fest, dass alle Vermögenswerte des Nachlasses nach Abschluss der Nachlassabwicklung in einen Treuhandfonds übertragen werden sollten. Dieser Treuhandfonds sollte seinen Kindern und seiner Mutter zugute kommen.

Michael Jackson und seine Mutter Katherine
Michael Jackson und seine Mutter Katherine

Sie argumentierte, dass die Übertragung des wertvollsten Vermögensgegenstandes des Nachlasses auf ein neues Unternehmen, das nur teilweise in dessen Besitz ist, den Wünschen von Michael Jackson widerspreche. Dies mache es den Testamentsvollstreckern unmöglich, alle Vermögenswerte vollständig in den Treuhandfonds zu übertragen. Die Berufungsrichter wiesen diese Argumente jedoch zurück. Sie stellten fest, dass das Testament den Vollstreckern weitreichende Befugnisse zur Verwaltung der Vermögenswerte des Nachlasses während der Nachlassabwicklung einräumt.

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„Würde der Gerichtsbeschluss tatsächlich einen Nachlassgegenstand an eine dritte Partei ‚verschenken‘, könnten wir zustimmen, dass der Beschluss gegen den Willen verstößt“, sagten die drei Richter am Berufungsgericht des zweiten Bezirks von Kalifornien. „Aber die vorgeschlagene Transaktion ist kein Geschenk oder eine Verteilung von Nachlassvermögen – es handelt sich um einen Verkauf von Vermögenswerten, durch den der Nachlass eine bedeutende Geldzahlung und einen Anteil an einem gemeinsamen Unternehmen erhält, im Austausch für die Übertragung von Vermögenswerten.“

Es wird nicht ruhig um den Jackson-Nachlass

Ein weiterer Punkt im Urteil war, dass keines von Michael Jacksons drei Kindern – Prince, Paris und Bigi – schriftliche Einwände gegen den Deal eingereicht hatte. Paris Jackson erschien kurz vor Gericht, um ihre Großmutter zu unterstützen, äußerte jedoch keine spezifischen Einwände. Bigi, vertreten durch seinen Anwalt, erkannte zwar die Bedeutung der Transaktion an, unterstützte jedoch letztlich nicht die Berufung seiner Großmutter. Er akzeptierte die geringe Aussicht auf einen Erfolg im Berufungsverfahren.

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Dieses Urteil erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem der Nachlass von Michael Jackson weiterhin mit komplexen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert ist. Dazu gehören ein anhaltender Steuerstreit mit dem IRS und neu aufgenommene Klagen von den Missbrauchsanklägern Wade Robson und James Safechuck. Trotz dieser Ausgangslage hat sich der Nachlass, der einst mit erheblichen Schulden belastet war, erheblich verbessert. Aufgrund der strategischen Verwaltung durch die Testamentsvollstrecker ist er mittlerweile auf ein Vermögen von zwei Milliarden US-Dollar angewachsen.

Das Berufungsgericht stellte abschließend klar, dass die Nachlassabwicklung nicht gegen den Willen von Michael Jackson verstoßen würde. Die Testamentsvollstrecker hätten im besten Interesse des Nachlasses gehandelt, indem sie das Geschäft abschlossen. Ziel war es, sowohl die finanziellen Interessen zu sichern, als auch die Kontrolle über Jacksons geistiges Eigentum zu bewahren. Der Nachlass bleibt weiterhin in der Nachlassabwicklung, bis der anhaltende Steuerstreit mit dem IRS geklärt und die verbleibenden Vermögenswerte bewertet und übertragen sind.

STAN HONDA AFP via Getty Images