Sean „Diddy“ Combs: Wurde er im Gefängnis ausspioniert?
Bei der Durchsuchung seiner Zelle hätten die Bundesbehörden Sean Combs’ Rechte „eklatant“ verletzt, so Diddys Anwälte.
Die Anwälte von Sean „Diddy“ Combs haben der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Musikmogul während seiner Haft im Metropolitan Detention Center in Brooklyn ausspioniert zu haben.
„Eklatante Verletzung der Rechte von Mr. Combs“
„Die Beweise zeigen, dass die Regierung die Inhaftierung von Mr. Combs nutzt, um ihn auszuspionieren und in seine vertrauliche Kommunikation mit seinem Anwalt einzudringen“ heißt es in dem Antrag, der „People“ vorliegt. Die Vorwürfe beziehen sich auf ein angebliches Fehlverhalten der Bundesbehörden, nachdem Combs’ Zelle im Metropolitan Detention Center Mitte November durchsucht worden war. Die Anwälte des Rappers behaupteten, dass ein Bundesbeamter während der Durchsuchung handschriftliche Notizen des Beschuldigten fotografiert hätte. Diese seien anschließend an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. Diese Informationen seien ihrer Ansicht nach aber vertraulich gewesen. „Dieses beunruhigende Verhalten stellt eine eklatante Verletzung der Rechte von Mr. Combs dar“, erklärten sie in der Klageschrift.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld bekannt gegeben, die Durchsuchung sei Teil einer routinemäßigen, im Voraus geplanten Razzia gewesen, die sich nicht gegen bestimmte Insassen richtete. Die Verteidigung des Musikproduzenten bezeichnete das jedoch als „falschen Vorwand“. Sie warfen der Regierung nun vor, seine Notizen „wissentlich, absichtlich und heimlich“ entwendet und gegen ihn verwendet zu haben. Sie stellten dies als „unerhörtes Verhalten“ dar. Für Combs sei es dadurch unmöglich, einen fairen Prozess zu erhalten, wenn ihm die vertrauliche Kommunikation mit seinen Anwälten verwehrt werde.
Trotz Teilsieg – dreimal Kaution abgelehnt
Der Musikproduzent befindet sich seit Mitte September in U-Haft. Zuvor hatte ihn ein Bundesgericht unter anderem wegen Sexhandels und Erpressung angeklagt. Der 54-Jährige plädierte auf „nicht schuldig“. In einer Anhörung im November hatte das Gericht entschieden, dass Beweise, die die Staatsanwaltschaft bei der Durchsuchung des Gefängnisses gewann, nicht in einer Kautionsanhörung berücksichtigt werden dürften. Trotz dieses juristischen Mini-Siegs verweigerte der Richter jedoch erneut die Kaution. Er begründete dies damit, dass der Angeklagte ein „ernsthaftes Risiko der Zeugenbeeinflussung“ darstelle. Der Prozess gegen Sean „Diddy“ Combs ist derzeit für Mai 2025 angesetzt. Bis dahin wird Combs voraussichtlich weiterhin in Haft bleiben.