Wer hat die Rechte am Smiley-Logo: Marc Jacobs reicht Gegenklage gegen Nirvana ein


Marc Jacobs vs. Nirvana – nachdem die verbliebenen Mitglieder der legendären Grunge-Band den Modedesigner erfolgreich verklagten, schlägt Jacobs jetzt zurück.

Im Dezember 2018 erhoben die verbliebenen Mitglieder von Nirvana Klage gegen Marc Jacobs und beschuldigte den Modedesigner, das ikonische Smiley-Gesicht der Band auf einem seiner T-Shirts verwendet zu haben. Jetzt schlägt Marc Jacobs zurück und reicht Gegenklage gegen die Band ein. Der Modedesigner möchte endgültig die Fragen klären lassen, ob Nirvana-Frontmann Kurt Cobain tatsächlich der Urheber des ursprünglichen Logos ist.

Nirvana verklagen Modedesigner Marc Jacobs für das Stehlen ihres Smiley-Logos

Das T-Shirt ist Teil der „Marc Jacobs Redux Grunge Collection“, die das Modehaus vor einem Jahr präsentierte. Statt der berühmten zwei Kreuze als Augen, tragen die Smileys von Marc Jacobs die Initialen „M“ und „J“. Statt des Bandnamens wurden die T-Shirts des US-Designers mit dem Schriftzug „Heaven“ versehen. Laut Nirvana handelt es sich bei der Kollektion somit um eine dreiste Fälschung.

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Nachdem Nirvanas David Grohl und Krist Novoselic Anfang 2019 erstmals eine Klage gegen den Modedesigner einreichten, wurde ihnen von einem kalifornisches Gericht zunächst Recht gegeben. Das Gericht bestätigte, dass die Band tatsächlich eine Copyright-Registrierung für das Smiley-Logo besitzt.

Damit wollte sich Marc Jacobs jedoch nicht zufrieden geben und reichte eine Gegenklage ein. Der Modedesigner bezweifelt nun, dass Cobain und seine Band überhaupt für die Kreation des Smiley-Face-Logos verantwortlich waren. Über die Gegenklagen beantragt Jacobs, dass die Urheberrechtsanmeldung der Gruppe für das Logo für ungültig befunden wird. Des Weiteren führen die Anwälte des Modeschöpfers seitdem allerlei Befragungen prominenter Zeugen durch, um der Urheberrechtsfrage auf den Grund zu gehen.

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„Die offensichtliche Abwesenheit einer lebenden Person [Kurt Cobain], die aus erster Hand von der Entstehung des angeblich urheberrechtlich geschützten Werkes weiß, sowie zahlreiche andere Lücken bei der Registrierung, die die Grundlage für die Verletzungsklage von Nirvana ist, sind die Grundlage für die geltend gemachte Gegenklage“, so die Gerichtsunterlagen.

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Anscheinend wird der nächste rechtliche Schritt darin bestehen, festzustellen, welche Seite die Nachweispflicht für das Logo hat. Vorerst scheint es jedoch, als ob die Urheberrechtsregistrierung von Nirvana ihre Gültigkeit behält.