McCartney
Um astronomische Beträge geht es in einer Serie von Prozessen, mit denen McCartney und Yoko Ono die Rechte an Beatles-Songs zurückgewinnen wollen.
Bereits vor 15 Jahren gab Paul McCartney in einem Interview „Marks and Spencer“ als seine Vorbilder an. Daß es sich dabei nicht um ein Gesangsduo, sondern um eine erfolgreiche Warenhaus-Kette handelt, wirft ein deutliches Licht auf den Musik-Milliardär McCartney, der nicht nur als Musiker, sondern auch als cleverer Geschäftsmann stets von sich reden machte.
Unlängst verloren McCartney und Yoko Ono einen Rechtsstreit, der bereits seit 14 Jahren läuft Worum geht es?
1967, kurz nach Brian Epsteins Tod, sprachen sich die Beatles gegen eine Übernahme des Managements durch den Epstein-Bmder Clive aus und strebten stattdessen eine Zusammenarbeit mit dem Amerikaner Allen Klein an.
Clive Epstem wollte geschäftlichen Schwierigkeiten mit dem in unzähligen Prozessen verwickelten ex-Stones Manager aus dem Wege gehen und verkaufte den von seinem Bruder geerbten Musikverlag Northern Songs – und somit die Rechte an den meisten Lennon/McCartney-Kompositionen – an ein englisches Bankunternehmen. Zwei Jahre später wurde diese Bank mit allen Töchtern zum Verkauf angeboten.
Die beiden Beatles-Autoren schlugen damals – entweder aus Ungeschicklichkeit oder aufgrund mangelnder finanzieller Mittel – das Kaufangebot aus. Stattdessen bemühten sie sich vergeblich, nur den Musikverlag Northern Songs aus dem Firmenpaket herauszulösen.
Der australische Konzern ACC zeigte Interesse an der Übernahme der kompletten Firma und erhielt den Zuschlag. Daraufhin klagten John Lennon und Paul McCartney gegen ACC Ziel: Sie wollten per Gerichtsbeschluß den Einzelverkauf von Northern Songs bewirken. Die Klage wurde vom obersten englischen Gerichtshof abgewiesen.
Auch die von McCartney und Yoko Ono vorgelegten Angebote in Höhe von 80 bzw. 100 Millionen DM konnten den bisherigen Besitzer nicht dazu bewegen, dem Verkauf zuzustimmen. Denn in Finanzkreisen spricht man von einem jährlichen Bruttogewinn von umgerechnet 20 Millionen Mark aus den Beatles-Songs.
Ono und McCartney müssen also nach dem neuesten Rechtsstand auch in Zukunft auf die Einnahmen als Verleger der Beatles-Lieder verzichten und sich mit jenen Tantiemen begnügen, die für das Verfassen und Interpretieren der Lieder gezahlt werden.
Wenn man sich jedoch vor Augen hält, daß sich McCartneys Vermögen weiterhin schätzungsweise um ’nur‘ 4 Mark pro Sekunde vermehrt, was pro Tag circa 172 800 DM ergibt, dann kann man verstehen, wie bitter dem Tantiemen-Milliardär der oberste Richterspruch schmeckt.
Doch McCartney läßt nicht locker. Zur Zeit strengt er ein neues Verfahren mit neuen juristischen Begründungen an.