Mann wird bei Party wegen seines Alters abgewiesen – und klagt dagegen


Nils Kratzer wollte eigentlich nur Tanzen gehen. Das sollte ihm jedoch verwehrt bleiben – wegen seines Alters. Seine Reaktion: Klage.

Das muss ihn wahrlich tief getroffen haben: Im Jahr 2017 hatte sich der 44-jährige Nils Kratzer in den Kopf gesetzt, die Musik-Veranstaltung „Isar-Rauschen“ auf der Münchner Praterinsel zu besuchen – doch er wurde vom Türsteher nicht reingelassen. Der Grund? Sein Alter.

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Als Reaktion auf die Abweisung forderte Kratzer von den Veranstalter:innen daraufhin 1000 Euro Entschädigung und zog mit einer Klage gegen Altersdiskriminierung vor Gericht. Seine Argumentation lag laut Bild.de darin, dass ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorgelegen habe und er eh nicht so alt aussehen würde wie 44 Jahre. Dies könne auch seine viel jüngere Freundin bestätigen, die ansonsten ja gar nicht mit ihm zusammen wäre, erklärte der Kläger.

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Nun hat der Bundesgerichtshof die Klage abgewiesen, da die Open-Air-Veranstaltung nicht als ein Event im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verbucht werden könnte, heißt es aus Karlsruhe. Als Grund dafür erklärte der Richter, dass die Party auf der Praterinsel nicht für alle, sondern nur für Personen im Alter von 18 und 28 Jahren vorgesehen war und das Gleichbehandlungsgesetz hier somit nicht gelte.

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