Madonna: Klage wegen Konzert-Verspätung fallen gelassen


Madonnas Anwalt Jeff Warshafsky spricht über Verfahrenskosten – wer muss zahlen, was bisher anfiel?

Keine Folgen für Madonnas Unpünktlichkeit. Die beiden Fans, die die Sängerin nach einem verspäteten Konzertbeginn vor Gericht ziehen wollten, haben die Klage fallen lassen.

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Das war’s mit dem Fall!

Mitte Dezember spielte Madonna ein Konzert in Brooklyn, New York. Dieses begann zwei Stunden später als angekündigt – Grund genug für zwei frustrierte Fans, die Sängerin beim Bundesgericht in Brooklyn anzuzeigen. Jetzt haben Michael Fellows und Jason Alvarez, so die Namen der beiden Männer, ihre Klage jedoch zurückgezogen. Nach US-Recht können sie ihre Ansprüche gegenüber der „Queen Of Pop“ nun kein weiteres Mal mehr geltend machen.

So sah das Spektakel in Brooklyn aus:

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Auch eine Geldfrage

Anwalt Jeff Warshafsky, der sowohl Madonna als auch den Konzertveranstalter Live Nation in dem Fall vertrat, kommentierte die Entwicklung. So sei die fallen gelassene Klage „keine Folge irgendeiner Einigung“ zwischen den Parteien. Weiter ging er auf die bisher angefallenen Kosten des Verfahrens ein: Seine Mandant:innen „stimmen nicht mit der Position der Kläger überein, nach der jede Partei ihre eigenen Kosten tragen solle“.

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Warshafksky verwies darauf, dass es durch die Einreichung zweier Anträge, die folgende Klageabweisung sowie einem Widerspruch gegen eine falsche Vergleichsmitteilung bereits zu monetärem Aufwand gekommen sei. „Die Angeklagten glauben, dass es sich bei der Klage um eine leichtfertige Streikklage handelte, mit der sie gezwungen werden sollten, Gerichtskosten zu übernehmen“, so der Anwalt. „Die Kläger haben diese Klage nun aufgegeben, als klar wurde, dass ihr Ansatz nicht zu einer Vergleichszahlung führen würde und sie sich dem Antrag der Angeklagten auf Abweisung der geänderten Klage widersetzen müssten.“

Madonna-Klage: Was bisher geschah

Bereits vor einigen Wochen hatten Madonnas Anwälte einen Antrag auf Abweisung der Klage eingereicht, da das Publikum durch den verspäteten Show-Start „keine erkennbaren Schäden“ davon trugen. Das Öffentlichkeitsteam der Sängerin verwies in einem offiziellen Statement außerdem auf technische Probleme, die das Konzert im Übrigen lediglich um eine Stunde verzögert hätten. So war in der Klage von einem angekündigten Start um 20.30 Uhr die Rede, während das Abendprogramm, mit dem das Veranstaltungsteam arbeitete, immer von 21.30 Uhr vorsah.