Kesha fährt Sieg im Verleumdungskampf gegen Dr. Luke ein
Ein kleiner, aber wichtiger Gewinn im Prozess gegen ihren früheren Produzenten Dr. Luke – die aktuelle Faktenlage.
Die US-amerikanische Sängerin Kesha hat einen wichtigen Sieg im Verleumdungskampf gegen ihren früheren Produzenten Dr. Luke vor dem Gerichtsverfahren erringen können. In einem Monat beginnt der aktuelle Verleumdungsprozess zwischen der 36-jährigen Kesha Rose Sebertund und ihrem ehemaligen Songwriter und Produzenten Lukasz Gottwald, alias Dr. Luke. Jetzt hat das oberste Berufungsgericht New Yorks Dr. Luke als „Person des öffentlichen Lebens“ eingestuft.
Aus Berichten des „Hollywood Reporter“ geht hervor, dass das Berufungsgericht am Dienstag (13. Juni) entschieden hat, dass der Produzent als „Person des öffentlichen Lebens“ nun beweisen muss, dass Kesha mit „tatsächlicher Böswilligkeit“ gehandelt hat – also mit dem Wissen, dass ihre Aussagen falsch waren oder mit rücksichtsloser Missachtung der Wahrheit getätigt wurden. Diese Entscheidung hebt ein früheres Urteil auf, wonach Dr. Luke eine Privatperson sei, obwohl er weltberühmt ist und mit den größten Namen der Branche zusammenarbeitet.
Das Gericht entschied außerdem, dass Kesha eine Gegenklage im Rahmen des 2020 geänderten New Yorker Gesetzes zum Schutz der freien Meinungsäußerung vor unseriösen Klagen einreichen kann. Nach dem „Anti SLAPP“-Gesetz kann sie einen Teil ihrer Gerichtskosten zurückfordern.
Das Urteil fällt jedoch nicht ganz im Sinne der Sängerin aus. Es sei nämlich festgestellt worden, dass die meisten ihrer angeblich verleumderischen Äußerungen nicht „durch Privilegien geschützt“ seien, die das Verhalten immunisieren, wenn es in einem angemessenen Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht. 20 der 25 strittigen Aussagen würden nun vor Gericht verhandelt.
Mehr über den Fall
Der fast ein Jahrzehnt andauernde Rechtsstreit dreht sich um Keshas Bemühungen, aus ihrem Plattenvertrag mit Dr. Lukes „Kasz Money“ auszusteigen. Nachdem sie erfolglos versucht hatte, die Vertragsbedingungen neu zu verhandeln, verklagte die Sängerin den Produzenten, weil er sie angeblich vergewaltigt hatte, als er sie vor fast 20 Jahren unter Vertrag nahm.
Sie forderte eine einstweilige Verfügung, um ihre Verträge mit Dr. Luke aufzuheben, der als einer der erfolgreichsten Produzenten des 21. Jahrhunderts bekannt ist, da er unter anderem an den Hits von Avril Lavigne, Katy Perry und Miley Cyrus mitgearbeitet hat. Ein New Yorker Berufungsgericht verblüffte damals im Jahr 2021, indem es entschied, dass Dr. Luke nicht als Person des öffentlichen Lebens einzustufen sei.
Das Reporters Committee for Freedom of the Press (Reporterkomitee für Pressefreiheit) sowie Nachrichtenorganisationen wie „The Daily Beast“ reichten daraufhin einen „Friend of the Court“-Brief ein. Mit diesem unterstützten sie Kesha darin, dass Dr. Luke als Person des öffentlichen Lebens tatsächliche Böswilligkeit nachweisen müsse.
Das Urteil, das auch feststellte, dass die Sängerin eine falsche Behauptung veröffentlichte, als sie Lady Gaga schrieb, dass er auch Katy Perry vergewaltigt habe, war ein wichtiger Sieg für den Produzenten, da Privatpersonen nur Fahrlässigkeit nachweisen müssen, obwohl die Verleumdungsstandards in New York 2020 geändert wurden.
Aktuelles über Kesha
Keshas aktuelles Album nennt sich GAG ORDER. Es ist die fünfte Studioplatte der amerikanischen Singer-Songwriterin und wurde am 19. Mai 2023 von Kemosabe Records und RCA Records veröffentlicht. Kemosabe wurde von Dr. Luke gegründet und befindet sich mittlerweile im Besitz von Sony Music Entertainment. Es ist ihr letztes Album auf dem Label – und mit dem Vertrag, den sie mit 18 Jahren unterzeichnete.