Jetzt offiziell: Clubs sind Kultur – hier der Beschluss des Deutschen Bundestags
Clubs wurden zu Kulturstätten erklärt: Die Politik kümmert sich endlich um das Clubsterben, nachdem der Bundestag die Bundesregierung aufforderte, Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke einzustufen.
Am 7. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Baunutzungsverordnung von der Bundesregierung so angepasst werden soll, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden. Eine wichtige Entscheidung für den Schutz und die Weiterentwicklung der clubkulturellen Vielfalt in ganz Deutschland und eine Club-historische Begebenheit.
Für die Clubs im Einsatz
Dass der Bundestag mehrheitlich die Regierung dazu aufforderte, die Baunutzungsverordnung zugunsten von Clubs und Livespielstätten zu überarbeiten, ist der jahrelangen Arbeit der „LiveKomm, dem Bundesverband der Musikspielstätten, zu verdanken. Vor allem ist es jedoch der Verdienst des „Parlamentarischen Forums Clubkultur und Nachtleben“. Das Forum wurde von Abgeordneten aller demokratischer Fraktionen des Bundestags im Februar 2020 ins Leben gerufen, um den Fortbestand der Clubkultur zu sichern und sie politisch zu unterstützen.
Clubszene wird in die Stadtentwicklung integriert
Der Beschluss wird hoffentlich einen erheblichen Teil dazu beitragen, dass die Clubszene größere öffentliche Aufmerksamkeit innerhalb einer nachhaltigen Stadtentwicklung erhält. Dafür muss Clubkultur als wertige, schützenswerte und förderfähige Kultur angesehen werden.
Clubs nicht mehr mit Bordellen und Spielhallen gleichgesetzt
Da im Plenum positiv für den Antrag abgestimmt wurde, werden Musikclubs mit Fokus auf Künstler*innen, Nachwuchs und Programmkuratierung künftig baurechtlich nicht mehr mit Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos und Bordellen als Vergnügungsstätten eingestuft. Stattdessen werden sie als gleichwertig mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke angesehen.
Die Belange von Clubkultur und Musikclubs fanden bis dato im Baurecht in der Bundespolitik selten umfassend eine Berücksichtigung. Und das, obwohl sie sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Deutschland entwickelt haben.
Mehr Informationen finden sich unter anderem auf clubsareculture.de, clubcommission.de und rettetdieclubs.com.