„Grüne Hölle“-Veranstalter: „Der Name ‚Rock am Ring‘ ist nicht Marek Lieberbergs Eigentum“
Nun läuft ein Rechtsstreit zwischen Marek Lieberberg und der Nürburgring GmbH: Darf der Name "Rock am Ring" außerhalb des Nürburgrings überhaupt verwendet werden?
„‘Rock am Ring‘ ist eine Vision, die ich vor 30 Jahren hatte. Eine Idee, die ich verwirklicht habe – auf dem Nürburgring und ohne Hilfestellung Dritter. Wir haben die Marke erfunden, wir haben ihr zu einem Kultcharakter verholfen, und die Marke bleibt bestehen. Sie ist überhaupt nicht an den Nürburgring gebunden.“, verkündete „Rock am Ring“-Veranstalter Marek Lieberberg noch Anfang der Woche.
Nun hat die Nürburgring GmbH dazu eine Stellungnahme veröffentlicht, in der diese Behauptungen als unzutreffend zurückgewiesen werden: „Das Festival ‚Rock am Ring’ wurde im Jahr 1985 von der Nürburgring GmbH und der Mama Concerts Konzertagentur GmbH gegründet. Herr Lieberberg war Mitgesellschafter von Mama Concerts. … . Die Nürburgring GmbH und Mama Concerts sind auch in allen damaligen Presseberichten und Veranstaltungshinweisen gemeinsam als Veranstalter genannt worden. Es kann also keine Rede davon sein, dass Marek Lieberberg persönlich dieses Festival alleine und ohne Hilfestellung Dritter ins Leben gerufen hat.“ Des weiteren dürfe nach Auffassung der Nürburgring GmbH der Werktitel „Rock am Ring“ auch nicht ohne deren Zustimmung außerhalb des Nürburgrings verwendet werden.
Die Nürburgring GmbH hat zur Wahrung ihrer Interessen eine einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg und die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG (MLK) beim Landgericht Koblenz beantragt, während Lieberberg und die MLK beim Landgericht eine Schutzschrift dagegen eingereicht hatten.
Ende nächster Woche soll es eine mündliche Verhandlung geben, bei der die Nürburgring GmbH erreichen möchte, dass Lieberberg sein Festival unter dem Namen „Rock am Ring“ an einem anderen Veranstaltungsort als dem Nürburgring nicht ohne Zustimmung der Nürburgring GmbH i.E. ankündigt, bewirbt oder veranstaltet.