Gericht entscheidet: YouTube muss geschützte Musikvideos nach Aufforderung sperren


Gema und YouTube haben noch immer viele Unstimmigkeiten: Zwei Urteile sollen nun etwas Klarheit schaffen.

YouTube muss künftig Videos mit urheberrechtlich geschütztem Material löschen, wenn ein Hinweis auf unrechtmäßigen Gebrauch eingeht. Das Clip-Portal muss jedoch nicht für unautorisiert hochgeladene Videos haften – dies ist das Ergebnis von drei Gerichtsentscheidungen im Streit mit der Verwertungsgesellschaft Gema und dem Google-Tochterunternehmen.

Am Mittwoch (01. Juli 2015) entschied das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg, dass YouTube nicht verpflichtet ist, alle Inhalte vorbeugend zu kontrollieren. Die Videoplattform prüft bereits mit dem System „Content ID“, ob ein Video urheberrechtlich geschützt ist. Die Gema hingegen setzt sich für einen Einsatz mehrerer Erkennungstools ein – auch Wortfilter sollen zum Einsatz kommen, um unautorisierte Nutzung in Zukunft einzuschränken.

Ein kleiner Erfolg für die Gema, nachdem sie am Dienstag (30. Juni) in einer anderen Angelegenheit gegen YouTube beim Oberlandesgericht München unterlegen war.

Dort wurde entschieden, dass für die Videoplattform keine Zahlungsverpflichtung bei der Gema für von Nutzern hochgeladene Inhalte besteht. Die Verwertungsgesellschaft forderte 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos auf YouTube. Insgesamt ging es um einen Streitwert von gut 1,6 Millionen Euro für exemplarisch ausgewählte 1.000 Titel.

Gegen beide Urteile kann Revision eingelegt werden – deshalb dürfte sich der Streit noch eine Weile hinziehen. Seit 2009 können sich beide Parteien nicht auf ein zufriedenstellendes Vergütungsmodell einigen.