Bushido und Fler vor Gericht – wegen eines Albumtitels
Bushido kam mit Personenschutz zum Gerichtstermin. Fler kam dagegen gar nicht.
Bushido (42) dürften lange Aufenthalte in Gerichtssälen mittlerweile vertraut sein. Schließlich verbrachte er hier bereits etliche Tage, um in dem noch laufenden Prozess gegen seinen Ex-Kumpel und ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker und dessen Brüder auszusagen. Nun geht es vor Gericht abermals um eine Fehde mit einem ehemaligen Freund. Er und Rapper Fler (39) streiten sich aktuell um die Rechte an dem Albumtitel „Carlo Cokxxx Nutten“.
Der Name CCN gehört eigentlich beiden Rappern
Dass Bushido zu einem Prozess um einen Urheberrechtsstreit mit Polizeischutz erscheint, wirkt auf den ersten Blick befremdlich. Hintergrund ist jedoch der noch laufende Prozess gegen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker, der Bushido und seiner Familie wiederholt gedroht haben soll. Auf Flers Seite ließ sich nur dessen Anwalt blicken. Bei dem aktuellen Prozess, der beim Landgericht Littenstraße verhandelt wird, geht es um die Verwendung eines Namens, den der Rapper sich vor 19 Jahren zusammen mit Fler ausgedacht hat. „Carlo Cokxxx Nutten“ (CCN) ist der Name einer Albumreihe, an der Bushido zunächst mit Fler, anschließend alleine und schließlich mit anderen Rappern (zuletzt mit Animus) arbeitete.
Markenzeichen ist neben gewaltverherrlichendem Battle-Rap auch ein aufgeklapptes Butterflymesser als Logo. Der Streitpunkt: Fler will ebenfalls ein Album unter dem Namen veröffentlichen. Bushido will ihm das per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Dabei geht es offenbar um einen Streitwert von 100.000 Euro.
Der Richter bemüht sich um einen Kompromiss, doch Bushido bleibt stur
Die Ernsthaftigkeit der Lage wurde nicht von allen Beteiligten erkannt. Der Richter bemühte sich als Streitschlichter und bot einen Kompromiss an, der einen langwierigen und nervenaufreibenden Prozess verhindern könnte: „Bushido schuf zwar die Beats, aber der Text wurde gemeinsam verfasst. Im Rap steht der Text im Vordergrund. Sie haben die Marke gemeinsam geschaffen, Bushido hat keine älteren Rechte als Fler. Sie können ja beide Alben unter dem Titel rausbringen – oder keiner. Oder beide zusammen ein Album.“ Für Bushido offenbar keine Vorstellung, mit der er leben könnte: „Das fände ich zu einseitig zu meinen Lasten … Wenn wir zumindest ein neutrales Verhältnis hätten, aber so ist es nicht.“