Bundesverfassungsgericht: Moses Pelham durfte Kraftwerk-Sample ungefragt verwenden
Moses Pelham hatte 1997 ein Kraftwerk-Sample ohne Genehmigung der Band verwendet und befand sich seit Jahren im Rechtsstreit – jetzt fällte das BVerfG eine wichtiges Urteil zugunsten der Kunstfreiheit.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Rechtsstreit um Moses Pelhams Kraftwerk-Sample entschieden und ein wichtiges Urteil für die Kunstfreiheit gefällt: Das von Moses Pehlham verwendete Kraftwerk-Sample auf seinem 1997 in Zusammenarbeit mit Sabrina Setlur veröffentlichten Song „Nur mir“ ist rechtens.
Pelham hatte auf dem Track eine zweisekündigen Drumsequenz aus dem Song „Metall auf Metall“ der Elektro-Pioniere verwendet, ohne Kraftwerk vorher um Genehmigung zu fragen. Kraftwerk-Gründungsmitglied Ralf Hütter erwirkte daraufhin, dass der Track nicht weiter verbreitet werden durfte. Dagegen hatte Pehlham geklagt und sich heute (31. Mai 2016) schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht damit durchgesetzt, nachdem seine Klage 2012 vor dem Bundesgerichtshof scheiterte. Hier könnt Ihr die Zusammenfassung des Urteils lesen.
Die beiden Musikstücke, die Gegenstand des Rechtsstreits sind, könnt Ihr Euch hier anhören:
Kraftwerks „Metall auf Metall“ von 1977
Sabrina Setlurs „Nur Mir“ von 1997
http://www.dailymotion.com/video/x2zo2q_sabrina-setlur-nur-mir_music
Das Bundesverfassungsgericht begründet die Entscheidung damit, dass Sampling der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) untersteht und dass Verwertungsinteressen hinter der künstlerischen Auseinandersetzung mit Musik zurückzustehen haben. Die künstlerische Weiterentwicklung ist in diesem Fall wichtiger als der Verkauf von Tonträgern. Außerdem hat Pelham Kraftwerk durch das Sample nicht in den Verwertungsmöglichkeiten ihres eigenen Stückes eingeschränkt und es ist nach Annahme des Verfassungsgerichtes Kraftwerk kein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.
Kraftwerk-Mitglied Ralf Hütter argumentierte in einer Verhandlung im November, dass es 1977 viel Aufwand gekostet habe, ohne ein Einsatz von Computern und digitaler Produktionstechnik den Drumbeat zu erstellen. Unter Musikerkollegen hätte man zumindest um Erlaubnis fragen müssen. Pelham verwies dagegen darauf, dass Sampling und die Auseinandersetzung mit Musikstücken aus der Vergangenheit Hip-Hop erst möglich gemacht habe, und erklärte: „Ich halte das für mein Recht.“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts markiert allerdings noch nicht das Ende der Auseinandersetzung zwischen Pelham und Kraftwerk: Das BVerfG kippte damit lediglich das Urteil des Bundesgerichtshofes von 2012, das zugunsten Kraftwerks ausfiel. Jetzt muss der Fall erneut, unter Berücksichtigung des Verfassungsgerichts-Urteils, vor dem BGH verhandelt werden.