Beastie Boys verklagen Energy-Drink-Hersteller wegen Urheberrechtsverletzung


Die zwei hinterbliebenen Beastie Boys, Mike D und Ad-Rock, sehen ihre Integrität gefährdet, nachdem ein Energy-Drink-Hersteller deren Songs ungefragt für Werbung benutzte.

Nachdem vor einigen Tagen eine Passage aus Adam Yauchs Testament bekannt wurde, nach der er verfügt haben soll, dass kein Beastie-Boys-Song zu Werbezwecken verwendet werden dürfe, wurde nun bekannt, dass die Beastie Boys einen Prozess gegen den kalifornischen Getränkehersteller „Monster“ führen. In der Anklageschrift werden 26 Titel der Beastie Boys genannt, aus denen der Getränkehersteller zu Marketingzwecken ein Mashup, also eine Zusammenstellung verschiedener Songs, gemixt hatte. Die Firma hatte das Mashup unautorisiert auf ihre Website und auf Facebook gestellt, zudem war es zum Download angeboten worden.

Der Anklageschrift zufolge habe sich die Marke „Beastie Boys“ weltweit durch ihre Integrität, ihre distinktive Musik und ihre Auftritte einen Ruf erworben, der durch die Verwendung der Songs zu Werbezwecken nachhaltig geschädigt wird.

Die Schadenersatzforderungen belaufen sich auf 15.000 Dollar pro Anklagepunkt – in der Schrift werden insgesamt elf Anklagepunkte genannt.

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Und hier gibt es einige der Songs zu hören, unter anderem „So Wat’Cha Want“, „Pass the Mic“ und „No Sleep Till Brooklyn“, die von dem Energy-Drink-Hersteller benutzt wurden: