AfD verklagt Slime – und verliert


Die rechtspopulistische Partei scheiterte mit einem Verbotsantrag vor der Hamburger Bürgschaft.

Die Partei Alternative für Deutschland, kurz AfD, ist mit dem Antrag auf Auftrittsverbot für die Hamburger Punkband Slime gescheitert. Die Rechtspopulisten wollten den traditionellen Auftritt der seit Ende der 70er-Jahre tätigen Deutschpunks beim Hamburger Hafengeburtstag verbieten. Als Grund wurde vermeintlicher Linksextremismus der Musiker vorgebracht. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit 98 zu 5 Stimmen von der Hamburger Bürgschaft abgelehnt. Die CDU ließ jedoch verlauten, dass der Vorstoß in die richtige Richtung gehe.

Konkrekt bezieht sich die AfD in ihrem Antrag auf zwei Lieder der Altpunks, die ihrer Ansicht nach eine Gefahr für das Grundgesetz darstellen: „Bullenschweine“ und „Deutschland“ – hätte die Fraktion der Rechtspopulisten sauberer recherchiert, wäre ihnen bewusst geworden, dass der Song „Bullenschweine“ bereits seit 2011 auf dem Index steht und seitdem nicht mehr live vorgetragen wird. „Deutschland“ wiederum wurde, trotz Zeilen wie „Deutschland muss sterben, damit wir leben können“, bereits 2000 als „Kunst im Sinne des Grundgesetzes“ eingestuft.

Slime nahmen den Verbotsantrag mit Humor und sprachen von unfreiwilliger Werbung der AfD für den neuen Song der Hamburger Band, „Sie wollen wieder schießen dürfen“, indem die linken Musiker das Erstärken rechter Tendenzen in der Bundesrepublik thematisieren.

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Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD gegen Slime vorgehen möchte. Bereits im vergangenen Jahr rügten die Rechtspopulisten die kulturpolitische Förderung des MS Dockville Festivals im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, bei dem Slime 2010 auftraten.

Die Erlöse aus Slimes neuer Single „Sie wollen wieder schießen dürfen“ gehen gesammelt an Pro Asyl. Hört Euch den Song hier an:

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