Die Ausländersteuer – wie Vater Staat an Konzerten ausländischer Künstler mitverdient


Paragraph 50a(4)S.2 EstG sagt: 25 Prozent der Gage eines ausländischen Künstlers müssen ans zuständige Finanzamt abgeführt werden. Der Fiskus geht bei den Einnahmen aus Veranstaltungen mit ausländischen Künstlern grundsätzlich von jo Prozent Gewinn aus, die andere Hälfte der Einnahmen wird als Kosten gerechnet. Der Gewinn wird pauschal mit so Prozent besteuert – macht 25 Prozent der Bruttoeinnahmen. Zwar gibt es diese Ausländersteuer schon lange, allerdings wurde sie von moderaten 15 Prozent 1996 durch den damaligen Finanzminister Theo Waigel auf drastische 25 Prozent angehoben. Die Folge: „Künstler und Veranstalter kalkulieren heute anders. Und das betrifft nicht die großen Arts, viel gravierender ist die nachhaltige Auswirkung auf die Clubszene“, so Jens Michow, Präsident des IDKV-Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. Der Grund: Gerade bei Konzerten in kleinen Clubs, wo es nicht viel umzusetzen gibt, bleiben die Gewinnspannen gering und erreichen nie die vom Staat vermuteten 50 Prozent. Trotzdem gilt der drakonische Steuersatz. Also muss eine Band, die beim Konzert 5.000 Mark einnimmt (250 Besucher bei einem Ticketpreis von 20 Mark), 1.250 Mark automatisch an den deutschen Staat abführen. Hinzu kommen noch einmal 3,22 Prozent Umsatzsteuer plus Solidaritätszuschlag, macht zusätzlich 160 Mark. Bleibt ein Nettogewinn von 1.090 Mark – wohlgemerkt nur, wenn die Kosten (Transport, Hotel, Bühnenproduktion, Bandbus etc.) 2.500 Mark nicht übersteigen. Bei fünf Musikern sind es dann stolze 218 Mark pro Nase, die im eigenen Geldbeutel landen. Verständlich, wenn da mancher Künstler dankend den langen Marsch durch die kleinen Clubs ablehnt – obwohl er dort gerne spielen würde. Die Folge: eine spürbare Verarmung der Kulturszene, vorwiegend bei den Kleinveranstaltungen. Für Megaacts hingegen fällt das Ganze nicht so stark ins Gewicht, denn hier wird faktisch nur mit garantierten Gagen gearbeitet. Allerdings kann sich der Künstler im eigenen Land die hier einbehaltene Steuer mit seiner Steuerpflicht verrechnen lassen. Die Bundesregierung diskutiert derzeit mit Branchenvertretern diverse Modelle, die eine Erleichterung der Situation für kleinere Veranstaltungen bringen sollen. So befürwortet Kulturminister Julian Nida-Rümelin die baldige Einführung von Freibeträgen.