Beste Beatles


Ob Kochtöpfe, Eieruhren, Kerzenständer oder Acrylpullis — seit jeher führen die Filialen des Hamburger Kaffeerösters Tchibo allerlei artfremde Produkte. Und kürzlich wagte der Spezialist für braune Bohnen gar den Vorstoß in den heißumkämpften Tonträgermarkt; Vier Beatles-CDs — alles andere als röstfrisch, da vor 1966 aufgenommen und hinlänglich bekannt — sollten die Regale zieren. Doch die Plattenfirma EMI zog vor den Kadi und versalzte den Kaffee mittels einstweiliger Verfügung. 156.000 bereits hergestellte Vierer-Boxen namens ,The Beatles — Limited Edition“ wandern demzufolge in die Kaffeemühle, bei einem geschätzten Verkaufspreis von 50 Mark pro heißer Kiste auch für den Bohnen-Multi kein Pappenstiel. Dabei scheint eigentlich alles klar: EMI gilt in Deutschland seit 1963 als olleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte am Beatles-Katalog. .Stimmt nicht“, kontert eine Sprecherin des Kaffeerösters: .Da das Material vor 1966 produziert wurde, unterliegt es nicht dem Urheberschutz.“ Das Frankfurter Landesgericht entschied jedoch anders. Entsprechend dem EG-weiten Gleichbehandlungsgrundsatz bleiben die „Fab Four“ für Tchibo tabu, do englische Firmen keine deutschen Künstler ungefragt vermarkten dürfen, gilt dasselbe auch für Firmen aus Hamburg und Künstler aus Liverpool. Röster, bleib bei deinen Bohnen? Von wegen, Tchibo ließ nicht locker. Erst wurde erfolglos Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluß eingelegt, dann zog man vor dem Oberlandesgericht in die Berufung. Dos Verfahren dauert an, bis dahin gilt für Tchibo der Titel eines 64er Beatles-Songs:“ I’m A Loser“.