Hosen & Hunde


Unser Gerichtsreporter Bubi Stolz berichtet: „… Den Antragsgegnern werden für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM., ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, und Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht…“ So lautet ein Auszug aus dem mit Spannung erwarteten Gerichtsbeschluß des Landgerichts Düsseldorf, 12. Zivilkammer, der den Untrieben einer berüchtigten Jugendgruppe mit dem Namen Tote Hosen endlich den Garaus zu machen scheint. Die Gruppe, die unter dem Deckmantel der Popmusik nichts weiter als nackte Anarchie predigt („Ficken, Bumsen, Blasen und Saufen!“), hatte das bekannteste Trademark der Plattenindustrie, nämlich den „his masters voice“ lauschenden EMI-Hund, auf makaberste Weise verunglimpft.

So bildete die geschmacklose Beat-Band auf ihrem jüngsten Machwerk UNTER FALSCHER FLAGGE den niedlichen EMI-Waldi als entstelltes Gerippe(!) dar. (Dazu sollte man wissen, daß die Hosen im Streit von ihrer früheren Firma EMI schieden und dies wohl als „Abschiedsgeschenk“ verstanden wissen wollten!) Doch Recht und Ordnung haben in diesem Staate wieder einmal gesiegt. Konnte man den subversiven Elementen zwar das Singen und Lärmen nicht verbieten, so darf doch das geschändete Hündchen nicht mehr abgebildet werden. Sonst wandern die „Toten Hosen“ nämlich in den Knast!