Jan Böhmermann: Schlappe vor Gericht im Schönbohm-Fall


Auch Satire kommt an ihre Grenzen. Jan Böhmermann hat diese wohl überschritten.

Das ZDF und Jan Böhmermann haben vor dem Münchener Landgericht am Donnerstag (19. Dezember) eine Niederlage erlitten. Der verhandelte Fall betraf eine Sendung von „ZDF Magazin Royale“ aus dem Jahr 2022.

Verklagt wegen Verbreitung von Falschinformation

In der betreffenden Episode stellte der Moderator nach Auffassung des Gerichts falsche Behauptungen auf, die dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, Verbindungen zu russischen Geheimdiensten unterstellten.

Dieser hatte das ZDF wegen der Verbreitung von Fake News daraufhin verklagt. Der Kläger forderte eine Unterlassung der unrichtigen Aussagen und einen Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro. Die Summe begründete der 55-Jährige mit seiner Suspendierung, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach der Berichterstattung veranlasste.

Was darf Satire?

Der Rechtsspruch entschied nun laut „Spiegel Online“, dass der Sender die Äußerungen zu angeblichen Spionage-Kontakten Schönbohms künftig unterlassen müsse. Die Richter befanden, dass diese Behauptungen vom Publikum als unwahre Tatsachen verstanden werden könnten. Das Urteil stellte zwar fest, dass Satire durch die Meinungsfreiheit abgedeckt sei, jedoch müsse eine Grenze gezogen werden, wenn die Äußerungen als unwahre Tatsachenbehauptungen das Persönlichkeitsrecht verletzen. In Bezug auf den Schadensersatzanspruch wies das Gericht jedoch die Klage ab. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

„Mediale Hinrichtung“ durch „Lügenjournalismus“

In einem Statement über seinen Anwalt Markus Hennig forderte der Ex-BSI-Chef nach der Verhandlung nun personelle Konsequenzen sowie eine gründliche Aufarbeitung der internen Abläufe. Er erklärte, Böhmermanns Vorwürfe hätten seine Integrität und Karriere zerstört und sprach von einer „medialen Hinrichtung“. Ähnliche Vorfälle müssten seiner Meinung nach in Zukunft verhindert werden.

Sein Verteidiger kündigte außerdem an, gegen die Ablehnung des Schadensersatzes rechtlich vorzugehen. Der Erfolg des Verfahrens sei allerdings nicht geschmälert, da es seinem Mandanten vor allem darum gegangen sei, den „Lügenjournalismus“ aufzudecken. Er forderte zudem eine öffentliche Entschuldigung des ZDF-Intendanten.

Die Rundfunkanstalt äußerte sich zunächst nicht zum Urteil, kündigte aber eine Stellungnahme an. Die umstrittene Sendung wurde zwar aus der Mediathek entfernt, ist jedoch weiterhin auf dem YouTube-Kanal des Magazins verfügbar.