Herbert Grönemeyer untersagt der CDU die Nutzung von „Zeit, dass sich was dreht“


Die Junge Union hatte die WM-Hymne unerlaubt bei einer Kundgebung von CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz abgespielt.

Herbert Grönemeyer soll die CDU aufgefordert haben, das Spielen des Remixes von „Zeit, dass sich was dreht“ mit dem Rapper $oho Bani auf Wahlkampfveranstaltungen zu unterlassen.

Konkret geht es um ein Treffen der Jungen Union (JU) Ende Oktober. Dort soll das Lied während eines Auftritts von Friedrich Merz gelaufen sein. Angekündigt wurde der Kanzlerkandidat der Christdemokraten mit den Worten: „Begrüßt mit mir den nächsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland.“

Für die CDU dreht sich nicht mehr viel

Laut „dpa“ habe Grönemeyer in einem Schreiben an CDU und JU, aufgesetzt von seinem Anwalt, verlangt, dass die Christdemokraten den Song nicht mehr für Wahlwerbezwecke nutzen, öffentlich aufführen oder anderweitig verbreiten dürfen. Die bisherige Online-Verbreitung müsse entfernt werden. Man behalte sich außerdem weitere juristische Schritte vor.

Der 68-Jährige schuf in Zusammenarbeit mit dem malischen Blues-Duo Amadou & Mariam im Jahr 2006 mit dem Song die Hymne zur Fußballweltmeisterschaft in Deutschland. Mit $oho Bani interpretierte er das Lied zur diesjährigen Europameisterschaft neu. Laut Medienberichten habe sich dieser in Instagram-Stories ebenfalls gegen die Nutzung der gemeinsamen Version bei Veranstaltungen mit Merz ausgesprochen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die CDU ungefragt Songs von Künstler:innen bei Auftritten verwendet. Bereits das Wahlkampfteam von Angela Merkel hatte 2005 vor ihrer ersten Amtsperiode als Bundeskanzlerin den Song „Angie“ der Rolling Stones abspielen lassen. Dem „Time“-Magazin sagte eine Sprecherin der Band damals: „Wir haben keine Erlaubnis erteilt. Wir sind überrascht, dass man uns nicht nach einer Genehmigung gefragt hat. Wenn man uns gefragt hätte, hätten wir die Verwendung abgelehnt.“

Musiker:innen vs. Politiker:innen – wie in den USA

Die Causa Grönemeyer ähnelt zudem den zahlreichen Unterlassungsaufforderungen und Klagen von Musiker:innen in den Vereinigten Staaten gegenüber dem Wahlkampfteam Donald Trumps, der mehrfach unerlaubt Songs bei Kundgebungen verwendet hatte. Dazu zählen unter anderem Abba, die Foo Fighters, Jack White, Céline Dion und der Sohn von Isaac Hayes.