Ed Sheeran vs. Taylor Swift: Wer ist der meistgespielte Artist?
Meistgespielter Artist oder meistgespielter Song in UK: Ed Sheeran führt nur eine Liste an ...
Zweikampf um die Spitze: Ed Sheeran ist der meistgespielte Künstler 2023 in UK.
Datenquelle PPL
Mitgerechnet wurden Radiospielzeit, Sendezeit im Fernsehen sowie die Nutzung von Musik an öffentlichen Orten in Großbritannien. Durchgeführt wurde die Zählung von der britischen Musiklizensierungsfirma PPL basierend auf den Daten von Januar bis Dezember des vergangenen Jahres. Für Ed Sheeran ist es das siebte Mal in neun Jahren, dass er das Ranking anführt. „Danke an mein Team, nicht nur wegen mir, sondern auch für all die anderen Artists, mit denen ihr arbeitet – ich freue mich, dass ihr diese Anerkennung erhaltet“, so die Reaktion des englischen Musikers auf seine Platzierung.
Platz 2 für Taylor Swift
Ed Sheeran setzte sich knapp gegen Taylor Swift durch, die somit zur am zweithäufigsten gespielten Künstlerin in Großbritannien wurde. Für sie ist es ein großer Sprung: Im Vorjahr belegte sie noch den zehnten Platz. Ihr neuerlicher Hochpunkt passt zu ihrem bisher größten Erfolg aus dem Jahr 2015 und dürfte sich aus der Ankündigung ihrer internationalen „Eras Tour“ sowie des Albums THE TORTURED POETS DEPARTMENT ergeben haben.
Unter den Top 10 der Liste finden sich größtenteils britische Artists. So folgen auf Ed Sheeran und Taylor Swift die Sängerin Dua Lipa und der DJ Calvin Harris. Platz 5 nimmt der französische DJ David Guetta ein, danach kommen Elton John, Coldplay, Tom Grennan, der das erste Mal auf der Liste landete, und Harry Styles, bevor mit Madonna wieder eine Amerikanerin auf der Liste steht.
Meistgespielter Song kommt nicht von Ed Sheeran
PPL veröffentlichte außerdem eine Liste der meistgespielten Songs. Hier liegen weder Ed Sheeran noch Taylor Swift vorne: Der oberste Rang gehört Miley Cyrus mit „Flowers“. Dann folgt allerdings Sheerans „Eyes Closed“. Taylor Swift ist in den Top 10 zweimal vertreten: „Anti-Hero“ liegt auf Platz 4, „Cruel Summer“ auf Platz 9.