Lindemann-Verfahren in Vilnius eingestellt: So reagiert Shelby Lynn


Shelby Lynn kommentiert auf Twitter die endgültige Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann in Vilnius.

Wie am Freitag (23. Juni) bekannt wurde, stellt die litauische Polizei in Vilnius das Verfahren gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann endgültig ein. Für Shelby Lynn — jene Frau, die schwere Vorwürfe gegenüber der Band erhoben und damit den Lindemann-Skandal ins Rollen brachte — ist das keine große Überraschung, wie sie auf ihren Sozialen Netzwerken mitteilte.

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„Das ist wohl kaum eine Neuigkeit, was für eine große Überraschung, dass die Polizei von Vilnius sich weigert, zu ermitteln. Ich war mir ziemlich sicher, dass meine Beschwerde nichts bringen würde. Berlin ermittelt immer noch, und das ist der Fall, von dem ich als erstes hören möchte“, schreibt Lynn auf Twitter.

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In einem weiteren Kommentar erklärt sie: „Ja, Litauen hat es schon wieder fallengelassen nach meiner Berufung, das habe ich erwartet, und ich hatte kein Vertrauen in sie. Ich habe es erwartet, ich lächele trotzdem.“

Verfahren eingestellt

Lynn hatte gegenüber der litauischen Polizei ein fünfeinhalbstündiges Statement abgegeben, in denen sie über angeblich schlimme Erfahrungen im Rahmen eines Rammstein-Konzerts in Vilnius berichtete. Die lokalen Behörden hatten sich jedoch gegen eine strafrechtliche Verfolgung entschieden. Lynn legte daraufhin Beschwerde ein: „Ich habe gestern schriftlich Widerspruch eingelegt. Außerdem habe ich um Akteneinsicht gebeten. Ich bin völlig irritiert von dem Vorgehen der litauischen Polizei“, schrieb sie am 14. Juni auf Instagram. Ihre Beschwerde hatte eine Prüfung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft zur Folge. Diese ist nun offenbar beendet. Ergebnis: Kein Verfahren gegen Till Lindemann in Vilnius.

In Berlin laufen hingegen Ermittlungen gegen den Sänger: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nach einem Anfangsverdacht gegen Till Lindemann, wie am Mittwoch (14. Juni) bekannt wurde. „Bild“ spricht von Ermittlungen nach Paragraf 177 StGB (das betrifft sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung).