Flut an Rückzahlungen befürchtet: Ab Januar können sich Ticketkäufer*innen ihre Gutscheine erstatten lassen
Im Zuge der ersten Corona-Welle wurden bei Absagen häufig anstelle einer Erstattung Gutscheine ausgehändigt. Sollten diese bis zum 31. Dezember nicht eingelöst worden sein, bekommen die Kund*innen ihr Geld zurück.
Konzertveranstalter*innen befürchten, dass es im Januar eine „Flut an Rückzahlungsforderungen“ für während der ersten Corona-Welle ausgestellte Gutscheine geben könnte. Das berichtet unter anderem der „Tagesspiegel“.
Im April 2020 entschied die damalige Bundesregierung im Sinne der Veranstaltungsbranche, dass Ticketkäufer*innen bei abgesagten Events kein Bargeld, sondern Gutscheine erhalten sollten. Diese Option hatten Veranstalter*innen in der Regel für Karten, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden.
Sollten jene Gutscheine jedoch bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst worden sein, bekommen die Kund*innen ihr Geld zurück. Mit Beginn des neuen Jahres haben sie das Recht, sich die damals erhaltenen Gutscheine erstatten zu lassen.
Bei Eventim ist eine siebenstellige Zahl an Gutscheinen offen
Unklar ist, wie viele Gutscheine noch nicht eingelöst worden sind – laut „Tagesspiegel“ können weder das Bundesjustizministerium noch die Veranstaltungswirtschaft konkrete Zahlen nennen. Doch alleine bei „CTS Eventim“ sei eine kleine siebenstellige Zahl von Gutscheinen offen. Das Unternehmen musste wegen der Corona-Krise für die Zeit von Mitte März bis Ende August 2020 deutschlandweit rund 86.000 Veranstaltungen verlegen.