Bushido erzählt von seiner Trennung von Arafat Abou-Chaker – Szenen wie aus einem Mafiafilm
Eine Chronik der Eskalation: Vor Gericht berichtet Bushido von Drohungen, Erpressungen und einer Menge Schwarzgeld.
Jetzt geht es also um die Vorgeschichte zu einem der wohl spannendsten Gerichtsprozesse im Deutschrap-Kosmos. Bevor es in dem Prozess zwischen Bushido und Klan-Chef Arafat Abou-Chaker um die Hauptanklagepunkte Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue geht, rollt der Rapper die Geschichte der Eskalation zwischen den ehemaligen Geschäftspartnern jetzt von vorne auf. Die geschilderten Szenen könnten aus einem Mafiafilm stammen.
Keine leichte Trennung
Nachdem Bushido bei vergangenen Gerichtsterminen bereits Zahlen hat sprechen lassen, um aufzuzeigen wie viel Arafat wohl an ihm verdient habe („30 Prozent von allem“), berichtet der Rapper nun von den ersten Trennungsversuchen von seinem langjährigen Freund. Am 24. September 2017 soll Bushido erstmals im Gespräch angemerkt haben, dass er die Geschäftsbeziehungen in absehbarer Zeit beenden möchte. Arafat habe zu diesem Zeitpunkt wohl noch einigermaßen gelassen reagiert und gesagt: „Okay, aber das geht nicht so einfach.“ Wie schwer sich die Auflösung dieser Verbindung tatsächlich gestalten sollte, habe Bushido dann von Arafats Bruder Mohammed erfahren, der ihm bei einer Konfrontation entgegnet haben soll: „Egal, was passiert: Es wird kein Bushido ohne Abou-Chaker geben und kein Abou-Chaker ohne Bushido.“
Die Firma „Bushido“
Arafat, der dem Rapper dann im Dezember vor dessen Haus diverse Beleidigungen wie „B*stard“ und „H*rensohn“ an den Kopf geworfen haben soll, soll seinem Ex-Schützling indirekt gedroht und von hohen Schulden gesprochen haben. Für Bushido wiederum war die Sachlage nach dieser Situation wohl klar: „Er wollte einfach nicht“. Bei weiteren Treffen zwischen den beiden, bei denen Bushido regelmäßig sein Handy hätte abgeben müssen, habe Arafat ihm dann erklären wollen, dass der Rapper eine Art Firma sei, die letztendlich auch Arafat gehöre. Des Weiteren soll er den Rapper als sein Eigentum bezeichnet haben. Bushido sagte dem Richter hierzu: „Das Problem ist, ich bin kein Laden. Ich kann ihm Bushido nicht geben.“
Schwarzgeld und illegale Swimmingpools
Das Geld, das Arafat wiederum in den Rapper und dessen Anlagen investiert hatte, soll nach Bushidos Aussage „sehr viel Schwarzgeld“ gewesen sein, das unter anderem bei Clubshows kassiert worden sei. Letzteres sei zu einem Großteil in das gemeinsame Grundstück in Kleinmachnow geflossen. Beispielsweise soll Arafat im Kellerbereich der Villen ohne Baugenehmigung einen Wellnessbereich sowie einen Swimmingpool in Auftrag gegeben haben. Die Rechnungen hierfür habe Bushido aber nie zu Gesicht bekommen. In einem Gespräch über die Grundstücks-Investitionen soll Arafat zunächst 400.000 und wenig später dann eine Million Euro verlangt haben. Dem Rapper nach, „der größte Quatsch“, den er „jemals gehört habe“.
Am 14. Dezember soll Bushido schließlich von den Treffen berichten, bei denen Arafat ihn eingeschlossen und attackiert haben soll. Weitere 15 Verhandlungstermine sollen für den Prozess geplant sein, bei dem die Geschichte, die einem Mafiafilm-Drehbuch entsprungen scheint, wohl weitere Facetten bekommen wird. Das Urteil soll am 28. April 2021 verkündet werden.